Der Vorstand wird alle zwei Jahre bei der Mitgliederversammlung neu gewählt. Aufgaben des Vorstandes sind u.a. die Leitung der organisatorischen Angelegenheiten, sowie die Durchführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung. Außerdem hat er alles, was dem Wohle des Vereins dient, zu veranlassen und durchzuführen. Dazu werden Sitzungen abgehalten, bei denen über die aktuellen Themen diskutiert wird und Beschlüsse gefasst werden.
Der Vorstand 2023/24
Vorstand nach § 26 BGB (Geschäftsführender Vorstand)